GSB 7.0 Standardlösung

Verfassungsschutzbehörden

Der gesetzliche Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Verfassungsschutzbehörden in den Bundesländern ist es, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Solche Bestrebungen gibt es vor allem im gewaltbereiten politischen oder religiösen Extremismus und Terrorismus. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des BfV ist die Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste.
Im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes informieren die Verfassungsschutzbehörden über Erkenntnisse und Analysen aus den o.g. Arbeitsfeldern, die dazu beitragen, dass Wirtschaft und Wissenschaft sich eigenverantwortlich und effektiv gegen Ausforschungen (insbesondere Wirtschaftsspionage), Sabotage und Bedrohungen durch gewaltorientierten Extremismus und Terrorismus schützen können.

Präventiver Wirtschaftsschutz - ein Erklärfilm.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Ansprechpartner in Bund und Ländern mit Kontaktmöglichkeiten:

Erreichbarkeiten der Verfassungsschutzbehörden

Logo BfV
Logo BKA
Logo BND
Logo BSI